Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.04.2016 - 1 Ws (RB) 19/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 22 Abs 2 S 1 StVollzG, § 28 StVollzG, § 33 Abs 1 S 4 StVollzG, § 109 Abs 1 S 1 StVollzG
Briefkontrolle im Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Haus- bzw. Rundverfügung; Untersagung der Annahme und Aushändigung selbstklebender Briefmarken als Briefeinlage - ra.de
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Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Haus- oder Rundverfügung des Anstaltsleiters
Verfahrensgang
- LG Stendal, 26.02.2016 - 509 StVK 580/15
- OLG Naumburg, 18.04.2016 - 1 Ws (RB) 19/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.04.2016 - 1 Ws (RB) 19/16
Die angefochtene Entscheidung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (…vgl. Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 116, Rn. 3), wonach die Annahme und Aushändigung von selbstklebenden Briefmarken aufgrund der Möglichkeit, den Klebefilm mit Betäubungsmitteln zu tränken, wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung verboten werden dürfen (Beschl. v. 2. November 2011, 2 Ws 159/11).Wie der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in seinem Beschluss vom 2. November 2011 (2 Ws 159/11) bereits überzeugend ausgeführt hat, unterfallen Annahme und Aushändigung von Briefeinlagen nicht dem § 28 StVollzG, sondern dem § 33 StVollzG, und dürfen aufgrund der Möglichkeit, den Klebefilm mit Betäubungsmitteln zu tränken, gem. §§ 33 Abs. 1 S. 4, 22 Abs. 2 S. 1 StVollzG wegen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt verboten werden.
Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, dass die Antragsgegnerin, nachdem verstärkt sog. "legal highs" in die JVA eingebracht worden sind, Briefmarken wegen deren Verwendbarkeit als Rauschmittelträger als Beilagen zu Briefen gem. § 54 Abs. 1 S. 2 JVollzG LSA nicht mehr zulässt, zumal den Interessen der Strafgefangenen durch den Erwerb von Briefmarken und Schreibwaren über den Anstaltskaufmann in der Regel genügt werden kann (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 2. November 2011, 2 Ws 159/11).
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 139/13
Besitz eines Computers im Maßregelvollzug
Auszug aus OLG Naumburg, 18.04.2016 - 1 Ws (RB) 19/16
Zwar ist - vornehmlich anhand von § 70 Abs. 3 StVollzG - in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass für den Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes Bestandschutz besteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die einen Widerruf einer zuvor bestehenden Erlaubnis rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14. Mai 2013, III-1 Vollz (Ws) 139/13, Rn. 2, m.w.N., zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 17.03.2014 - 1 Ws (Vollz) 192/13
Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung eines Computers im Strafvollzug bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.04.2016 - 1 Ws (RB) 19/16
In einem solchen Fall wiegen die Widerrufsgründe schwerer als der Bestandschutz (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 17. März 2014, 1 Ws (Vollz) 192/13, Rn. 31, zitiert nach juris).